MiFID II – das neue
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
2018 trat in Österreich eine wesentliche Novellierung der Rechtsnormen für Wertpapierdienstleistungen in Kraft: Mit 3. Jänner ist die europäische Richtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) II in Österreich wirksam geworden. Die neue Richtlinie sorgt unter anderem für einen verbesserten Anlegerschutz und mehr Transparenz bei Beratung, Kosten und Produkten. Banken und Wertpapierfirmen müssen ihren Kunden gegenüber offenlegen, ob ihre Dienstleistungen unabhängige Beratungen sind oder nicht. Ist die Beratung unabhängig, soll dafür nur mehr der Kunde zahlen. Grundsätzlich nicht mehr erlaubt sind Provisionen durch Emittenten der empfohlenen Finanzinstrumente. Zusätzlich stärkt MiFID II die Befugnisse der Aufsichtsbehörden wie etwa der Finanzmarktaufsicht. Weiters sind erweiterte Produktinformationen an die Kunden vorgesehen.
Im Zuge eines verpflichtenden Qualitätssicherungsprozesses (Product Governance, Zielmarktdefinition) wird für jedes Produkt definiert, für welche Kunden das jeweilige Produkt grundsätzlich in Frage kommt. Der Anlageberater erhält also vom Emittenten nicht nur eine Risikoeinstufung, sondern auch eine Einschätzung, welche Anforderungen der Kunde erfüllen muss. Beratungsgespräche sind ab 2018 verbindlich zu dokumentieren: Vor Abschluss des Geschäfts erhält der Anleger ein Protokoll des Beratungsgesprächs mit den wesentlichen Gründen für die Empfehlung und allen anfallenden Kosten, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können.
Ratings
Das Emittentenrisiko ist angesichts der Entwicklungen auf den Kapitalmärkten zu einem überaus wichtigen Thema geworden. Zertifikate werden als Schuldverschreibungen begeben. Dadurch hat der Anleger grundsätzlich ein Bonitätsrisiko. Die Bonität eines Emittenten wird durch führende Ratingagenturen ermittelt und dargestellt. Dabei werden das Ausfallsrisiko und die Kapitalausstattung eines Emittenten beurteilt. Das Rating gibt dem Anleger Auskunft über die Bonität und hilft ihm bei der Einschätzung seines persönlichen Risikos.
Alle Mitglieder des Zertifikate Forum Austria treten bei ihren Produktemissionen selbst als Garantiegeber auf, es gibt daher keine externen Sicherheitsgeber. Mittels der unten angeführten Links bietet das Zertifikate Forum Austria einen direkten und schnellen Zugang zur Bonitätsübersicht der Emittenten:
Bonitätsübersicht der Emittenten
Nachhaltigkeits-Kodex
Der Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (engl. Environment, Social and Governance – „ESG“) erfordert auch ein entsprechendes Angebot an Finanzprodukten für private Anleger. Strukturierte Wertpapiere können hierzu einen Beitrag leisten – bislang fehlen jedoch konkrete gesetzliche Vorgaben für deren nachhaltige Ausgestaltung.
Der überarbeitete Nachhaltigkeits-Kodex des Zertifikate Forum Austria (ZFA) schafft klare Mindeststandards für strukturierte Wertpapiere mit ESG-Merkmalen.
Nach diesem Kodex dürfen nur solche Produkte als strukturierte Wertpapiere mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Der Kodex enthält hierfür Mindestvorgaben, die sich auf den Emittenten, den Basiswert, die Produktkategorie und die Namensgebung relevanter strukturierter Wertpapiere beziehen, sowie auf einen vom Emittenten zu erstellenden ESG Produkt- und Transparenzstandard („Produktrichtlinie“).
„Auch wenn die Dynamik bei nachhaltigen Investments zuletzt etwas nachgelassen hat, bleibt das Thema für uns von zentraler Bedeutung. Gerade in einem Umfeld, in dem ESG nicht mehr automatisch im Fokus steht, ist es wichtig, Orientierung zu bieten und das Vertrauen der Anleger zu stärken“, erklärt Frank Weingarts, Vorstandsvorsitzender des ZFA: „Der überarbeitete Kodex schafft klare Standards und trägt dazu bei, nachhaltige strukturierte Produkte langfristig zu etablieren.“
Wien, Juli 2025
Fachbegriffe nach BSW
Einheitliche Fachbegriffe für Zertifikate, Aktienanleihen und Optionsscheine
Zur Verbesserung der Transparenz und Verständlichkeit der Produkte hat sich der Bundesverband für strukturierter Wertpapiere (ehemals Deutsche Derivate Verband), der deutsche Schwesterverband des Zertifikate Forum Austria, auf eine einheitliche Definition der wichtigsten Fachbegriffe für Zertifikate, Aktienanleihen und Optionsscheine verständigt. Dabei werden die Begriffe sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch erklärt. Neben allgemeinen Erläuterungen zu Bezeichnungen wie „Basiswert“ oder „Bezugsverhältnis“ können Anleger darüber hinaus einzelne Definitionen in Verbindung mit bestimmten Produktkategorien nachschlagen.
Nachdem sich die Zertifikate-Emittenten zunehmend auf gemeinsamen, immer stärker zusammenwachsenden Finanzmärkten bewegen, unterstützt auch das Zertifikate Forum Austria diese Transparenz-Initiative des BSW und hat sich entschlossen, die einheitlichen Fachbegriffe in Österreich zu übernehmen und einzusetzen.